Körperliche Unversehrtheit
Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit einer Person sollen nur mit ihrer Zustimmung geschehen dürfen. Erteilt eine Person keine Zustimmung, darf sie deshalb keine Nachteile erfahren oder bestraft werden.
In der Bundesverfassung steht, dass jeder Mensch das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit hat. Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit darf nur im Rahmen des Gesetzes eingeschränkt werden. Ein Eingriff in die körperliche und geistige Unversehrtheit ist dann gerechtfertigt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Ebenfalls gerechtfertigt ist ein solcher Eingriff, wenn die Grundrechte einer anderen Person gefährdet sind. Das ist z. B. der Fall, wenn die Polizei Verdächtige durchsucht oder festnimmt.
Während der Corona-Pandemie galten einige Einschränkungen nur für ungeimpfte Personen. Wer z. B. in ein Restaurant gehen wollte, musste sich impfen lassen. Ein Teil der Bevölkerung sieht dies als Einschränkung ihres Rechtes auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die verlangt, dass die körperliche und geistige Unversehrtheit in der Bundesverfassung genauer festgelegt wird. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
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